Eine Krankenversicherung sollte jeder Mensch haben, denn sie deckt im Notfall alle Kosten ab, die anfallen. Diese Kosten können beispielsweise bei Unfällen entstehen oder bei einer Erkrankung sowie bei Mutterschaft.
Es gibt zum einen die gesetzliche Krankenversicherung und zum anderen die private Krankenversicherung. In welche gesetzliche Krankenversicherung der Arbeitnehmer eintritt, kann er selber entscheiden. So stehen Ortskrankenkassen, Ersatzkrankenkassen und Betriebskrankenkassen zur Auswahl. Innungs- und Betriebskrankenkassen nehmen oft nur Beschäftigte bestimmter Berufsgruppen oder Betriebe auf. Der Beitrag der gezahlt werden muss, hängt von dem Gehalt ab, was Vorteile für Geringverdiener oder auch Rentner bietet.
Wenn jemand in der gesetzlichen Krankenversicherung ist und dessen Gehalt so weit steigen sollte, dass er im Normalfall auch Privat versichert werden kann, bekommt oftmals dann das Angebot, bei seiner Krankenkasse sich freiwillig zu versichern.
Wer gewisse Kriterien erfüllt, kann in die Private Krankenversicherung wechseln. Personen, die selbstständig sind, Beamte, Ärzte und Studenten ab 25 Jahre, können in die Private Krankenversicherung wechseln. Bei Angestellten geht dies nur, wenn ihr Bruttoeinkommen im Jahr über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt. Dies ist ein Betrag von 48.600 Euro im Jahr, welches mindestens drei Jahre hintereinander verdient werden muss. Doppel verdienende Paare ohne Kinderwunsch oder Singles fahren in der Regel oft besser mit einer Privaten Krankenversicherung.